Liebe Patientinnen und Patienten,
um Ihnen eine bestmögliche und individuell abgestimmte Behandlung anbieten zu können, arbeiten wir in unserer Praxis ausschließlich mit fest vereinbarten Terminen. Diese Zeiten sind speziell für Sie reserviert.
Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um eine Absage spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Erfolgt die Absage später oder erscheint der Patient/die Patientin nicht zum Termin, müssen wir ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen.
Der Grund dafür ist, dass der kurzfristig frei werdende Termin in der Regel nicht mehr neu vergeben werden kann. In dieser Zeit entstehen weiterhin Kosten für Personal, Praxisräume und Organisation, obwohl keine Behandlung stattfinden kann. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht, da keine Leistung erbracht wurde.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns vorbehalten, das Ausfallhonorar in Höhe des geplanten Behandlungspreises zu berechnen.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihre Zusammenarbeit.
Ihr Praxis-Team